Tierquälerei: Was gilt als Straftat und wie erkennt man sie?
Tierquälerei ist in der Schweiz klar gesetzlich definiert – doch
viele Fälle bleiben lange unentdeckt. Man kann aber Anzeichen
erkennen, bevor es zu spät ist.
6 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Wochen
Tierquälerei ist in der Schweiz klar gesetzlich definiert – doch
viele Fälle bleiben lange unentdeckt. Man kann aber Anzeichen
erkennen, bevor es zu spät ist. Das Schweizer Tierschutzgesetz
spricht von Tierquälerei bei besonders schwerwiegenden Verstössen.
Dazu gehören Misshandlung, Vernachlässigung, unnötige
Überanstrengung, die qualvolle Tötung eines Tieres sowie das
Aussetzen oder Zurücklassen, um sich seiner zu entledigen. Auch
Tierkämpfe fallen unter diese Kategorie. Weniger gravierende
Verstösse – wie zu kleine Gehege für Heimtiere – gelten als
Verletzung der Tierschutzverordnung, sind aber ebenfalls strafbar.
Wie erkennen Sie Tierquälerei? · Offensichtliche Anzeichen sind
Verletzungen, Unterernährung oder extreme Verwahrlosung. · Auch das
Verhalten gibt Hinweise: übermässige Angst, Stress oder
Aggressivität können auf Missstände hindeuten. · Bei Heimtieren ist
oft nicht sofort sichtbar, dass sie leiden – achten Sie auch auf
das Umfeld und fragen Sie sich, ob die Bedürfnisse der Tierart
erfüllt sind. Was tun bei Verdacht? · Suchen Sie zuerst das
Gespräch mit dem Tierhalter. · Bleibt die Situation unverändert,
melden Sie den Fall dem kantonalen Veterinäramt. · Wichtig:
Dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen (Fotos, Datum, Ort) und
sammeln Sie, wenn möglich, Zeugen.
viele Fälle bleiben lange unentdeckt. Man kann aber Anzeichen
erkennen, bevor es zu spät ist. Das Schweizer Tierschutzgesetz
spricht von Tierquälerei bei besonders schwerwiegenden Verstössen.
Dazu gehören Misshandlung, Vernachlässigung, unnötige
Überanstrengung, die qualvolle Tötung eines Tieres sowie das
Aussetzen oder Zurücklassen, um sich seiner zu entledigen. Auch
Tierkämpfe fallen unter diese Kategorie. Weniger gravierende
Verstösse – wie zu kleine Gehege für Heimtiere – gelten als
Verletzung der Tierschutzverordnung, sind aber ebenfalls strafbar.
Wie erkennen Sie Tierquälerei? · Offensichtliche Anzeichen sind
Verletzungen, Unterernährung oder extreme Verwahrlosung. · Auch das
Verhalten gibt Hinweise: übermässige Angst, Stress oder
Aggressivität können auf Missstände hindeuten. · Bei Heimtieren ist
oft nicht sofort sichtbar, dass sie leiden – achten Sie auch auf
das Umfeld und fragen Sie sich, ob die Bedürfnisse der Tierart
erfüllt sind. Was tun bei Verdacht? · Suchen Sie zuerst das
Gespräch mit dem Tierhalter. · Bleibt die Situation unverändert,
melden Sie den Fall dem kantonalen Veterinäramt. · Wichtig:
Dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen (Fotos, Datum, Ort) und
sammeln Sie, wenn möglich, Zeugen.
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