Tierquälerei: Was tun im Verdachtsfall?
Tierquälerei ist strafbar – doch wie erkennt man sie und wohin
meldet man Verdachtsfälle? Und wie handeln Behörden und
Tierschutzorganisationen?
6 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Wochen
Tierquälerei ist strafbar – doch wie erkennt man sie und wohin
meldet man Verdachtsfälle? Und wie handeln Behörden und
Tierschutzorganisationen? Tierquälerei kann viele Gesichter haben:
Misshandlung, Vernachlässigung oder das Aussetzen von Heimtieren.
Doch wie erkennt man Anzeichen von Leid? Und was ist der richtige
Weg, um Verdachtsfälle zu melden? Im «Ratgeber» gibt Arlette
Niederer von der Fachstelle Heimtiere des Schweizer Tierschutz STS
praktische Tipps: von der Beweissicherung über die Meldung an
Behörden bis hin zu den rechtlichen Konsequenzen. · Tierquälerei
ist strafbar: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe. ·
Typische Anzeichen: Unterernährung, Verletzungen, Angst oder
Aggression, verdreckte Umgebung. · Beweise sichern: Fotos, Videos,
Notizen mit Datum und Ort. · Richtig melden: - Kantonales
Veterinäramt (zuständig für Kontrollen). - Polizei (bei akuter
Gefahr oder ausserhalb Bürozeiten). - Schweizer Tierschutz STS
(Fachstelle Tierschutzkontrollen). · Anonymität möglich, aber
Erreichbarkeit für Rückfragen ist hilfreich. · Nicht selbst
eingreifen, wenn Gefahr für die eigene Sicherheit besteht. ·
Prävention: Aufklärung über artgerechte Haltung und Meldung von
Missständen.
meldet man Verdachtsfälle? Und wie handeln Behörden und
Tierschutzorganisationen? Tierquälerei kann viele Gesichter haben:
Misshandlung, Vernachlässigung oder das Aussetzen von Heimtieren.
Doch wie erkennt man Anzeichen von Leid? Und was ist der richtige
Weg, um Verdachtsfälle zu melden? Im «Ratgeber» gibt Arlette
Niederer von der Fachstelle Heimtiere des Schweizer Tierschutz STS
praktische Tipps: von der Beweissicherung über die Meldung an
Behörden bis hin zu den rechtlichen Konsequenzen. · Tierquälerei
ist strafbar: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe. ·
Typische Anzeichen: Unterernährung, Verletzungen, Angst oder
Aggression, verdreckte Umgebung. · Beweise sichern: Fotos, Videos,
Notizen mit Datum und Ort. · Richtig melden: - Kantonales
Veterinäramt (zuständig für Kontrollen). - Polizei (bei akuter
Gefahr oder ausserhalb Bürozeiten). - Schweizer Tierschutz STS
(Fachstelle Tierschutzkontrollen). · Anonymität möglich, aber
Erreichbarkeit für Rückfragen ist hilfreich. · Nicht selbst
eingreifen, wenn Gefahr für die eigene Sicherheit besteht. ·
Prävention: Aufklärung über artgerechte Haltung und Meldung von
Missständen.
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