Tötungsdelikt im Zürcher Seefeld: Anstifter bleibt in Haft
Das Tötungsdelikt im Zürcher Seefeld von 2016 machte schweizweit
Schlagzeilen. Ein Mann auf Hafturlaub hat damals ein Zufallsopfer
getötet, zur Tat wurde er im Gefängnis angestiftet. Nun hat das
Bundesgericht entschieden, dass der Anstifter in Haft bl ...
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vor 4 Wochen
Das Tötungsdelikt im Zürcher Seefeld von 2016 machte schweizweit
Schlagzeilen. Ein Mann auf Hafturlaub hat damals ein Zufallsopfer
getötet, zur Tat wurde er im Gefängnis angestiftet. Nun hat das
Bundesgericht entschieden, dass der Anstifter in Haft bleiben muss.
Weitere Themen: · In der Stadt Zürich arbeiten deutlich weniger
Menschen auf dem Bau als vor 12 Jahren. · Der Bezirksrat weist eine
Abstimmungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Fusion zwischen
Pfäffikon und Wildberg ab.
Schlagzeilen. Ein Mann auf Hafturlaub hat damals ein Zufallsopfer
getötet, zur Tat wurde er im Gefängnis angestiftet. Nun hat das
Bundesgericht entschieden, dass der Anstifter in Haft bleiben muss.
Weitere Themen: · In der Stadt Zürich arbeiten deutlich weniger
Menschen auf dem Bau als vor 12 Jahren. · Der Bezirksrat weist eine
Abstimmungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Fusion zwischen
Pfäffikon und Wildberg ab.
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