Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (695): Kasko zahlt nach angeblichem Wildunfall mit verschwiegenen Altschäden nicht
Ein Wildunfall muss sicher nachgewiesen werden können, ansonsten
zahlt die Versicherung nicht. Wer auch noch arglistig Vorschäden
verschwiegen hat, hat es noch schwerer, die Versicherung von einer
Kollision mit einem Tier zu überzeugen. Dies entschied da
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vor 2 Monaten
Ein Wildunfall muss sicher nachgewiesen werden können, ansonsten
zahlt die Versicherung nicht. Wer auch noch arglistig Vorschäden
verschwiegen hat, hat es noch schwerer, die Versicherung von einer
Kollision mit einem Tier zu überzeugen. Dies entschied das
Landgericht Hagen (Westfalen). Es gibt strenge Anforderungen an den
Nachweis von Wildunfällen sowie umfassende Aufklärungspflichten des
Versicherungsnehmers, erläutert das […]
zahlt die Versicherung nicht. Wer auch noch arglistig Vorschäden
verschwiegen hat, hat es noch schwerer, die Versicherung von einer
Kollision mit einem Tier zu überzeugen. Dies entschied das
Landgericht Hagen (Westfalen). Es gibt strenge Anforderungen an den
Nachweis von Wildunfällen sowie umfassende Aufklärungspflichten des
Versicherungsnehmers, erläutert das […]
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