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Beschreibung
vor 4 Monaten
EU-Verträge sind rechtsverbindliche Abkommen zwischen allen
EU-Mitgliedstaaten. Sie bestimmen, wie die EU funktioniert, was
sie tun kann – und was nicht – und wie Entscheidungen getroffen
werden. Der erste wichtige Meilenstein wurde 1957 mit den
Römischen Verträgen erreicht. Damit wurde die Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft ins Leben gerufen. Ziel war, die
Beziehungen zwischen den europäischen Volkswirtschaften zu
vertiefen und Handelshemmnisse abzubauen. Bis zur heutigen EU war
es zwar noch ein weiter Weg, doch der Grundstein war damit
gelegt. 2007 wurde der bislang letzte Vertrag unterzeichnet: der
Vertrag von Lissabon.
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