Podcast der Deutschen Anwaltauskunft – Urteil der Woche (694): Krypto-Währung gestohlen – aber keine Straftat?
Der heutige Fall ist eindeutig etwas für juristische Feinschmecker!
Da greift ein Beschuldigter auf eine Wallet mit Kryptowährung zu
und legt die digitalen Münzen in seine eigene Geldbörse. Er kannte
die Zugangsdaten, die waren nicht rechtswidrig erlangt
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vor 2 Monaten
Der heutige Fall ist eindeutig etwas für juristische Feinschmecker!
Da greift ein Beschuldigter auf eine Wallet mit Kryptowährung zu
und legt die digitalen Münzen in seine eigene Geldbörse. Er kannte
die Zugangsdaten, die waren nicht rechtswidrig erlangt. Dann ist
das nicht strafbar, auch wenn es sich um 25 Millionen handelt. So
entschied das Oberlandesgericht Braunschweig. […]
Da greift ein Beschuldigter auf eine Wallet mit Kryptowährung zu
und legt die digitalen Münzen in seine eigene Geldbörse. Er kannte
die Zugangsdaten, die waren nicht rechtswidrig erlangt. Dann ist
das nicht strafbar, auch wenn es sich um 25 Millionen handelt. So
entschied das Oberlandesgericht Braunschweig. […]
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