Ramstein involviert? Karlsruhe: Deutschland muss nicht gegen US-Drohnenangriffe im Jemen vorgehen | Nr. 7804
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vor 4 Monaten
Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde zweier jemenitischer
Staatsangehöriger gegen die Nutzung der Air Base Ramstein durch
die USA für Drohneneinsätze im Jemen abgewiesen. Doch das Urteil
ging über die bisherige Rechtsprechung hinaus.
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