3 Arbeitgeberentscheidung die den Betriebsrat nichts angehen
So viel ist klar: Ohne Zustimmung des Betriebsrats (§ 99 Abs. 1
BetrVG) gibt es keine Versetzung (§ 95 Abs. 3 BetrVG). Doch längst
nicht jede vom Arbeitgeber angeordnete Änderung etwa von Ort oder
Tätigkeitsbild ist auch im Rechtssinne bereits...
35 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Monat
So viel ist klar: Ohne Zustimmung des Betriebsrats (§ 99 Abs. 1
BetrVG) gibt es keine Versetzung (§ 95 Abs. 3 BetrVG). Doch
längst nicht jede vom Arbeitgeber angeordnete Änderung etwa von
Ort oder Tätigkeitsbild ist auch im Rechtssinne bereits eine
Versetzung. Entsprechend groß sind die Unsicherheiten in der
betrieblichen Praxis, auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Die
Rechtsanwälte Tobias Gerlach aus München und Niklas Pastille,
LL.M. aus Berlin aber wissen Rat. Unbedingt reinhören!
Themen der Episode:
Örtliche Veränderung, allerdings „bagatellhaft": Der BR ist
draußen
Neue Aufgaben, ohne umfassende bzw. dauerhafte Veränderung
des
Tätigkeitsbildes: Keine Zustimmungspflicht
Umsetzung, keine Versetzung: Das Drama um die „Monatsfrist“
„Schleichende“ Versetzung: Was tun?
5. Fazit für BR und SBV
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Arbeitsrecht Teil 1 https://www.waf-seminar.de/br128
Webinar Betriebsverfassungsrecht Teil 2
https://www.waf-seminar.de/br164
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