Rentnerin muss an Baden mit PK-Geld Sozialhilfe zurückzahlen
Obwohl die Praxis unterdessen im Aargau verboten ist, muss eine
66-Jährige der Stadt Baden AG Sozialhilfe-Gelder zurückzahlen. Das
Geld muss sie aus der Pensionskasse nehmen, bestätigt nun das
Bundesgericht. Die neue Regelung trat für die Frau zu spät ...
4 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Wochen
Obwohl die Praxis unterdessen im Aargau verboten ist, muss eine
66-Jährige der Stadt Baden AG Sozialhilfe-Gelder zurückzahlen. Das
Geld muss sie aus der Pensionskasse nehmen, bestätigt nun das
Bundesgericht. Die neue Regelung trat für die Frau zu spät in
Kraft, deshalb gelte die alte Praxis noch. Weiteres Thema in der
Sendung: * Die Polizei darf bei Kontrollen Autos durchsuchen, aber
vor allem, wenn Gefahr droht oder ein Verdacht besteht. Nach einem
Gerichtsurteil überprüft die Polizei die internen Abläufe.
66-Jährige der Stadt Baden AG Sozialhilfe-Gelder zurückzahlen. Das
Geld muss sie aus der Pensionskasse nehmen, bestätigt nun das
Bundesgericht. Die neue Regelung trat für die Frau zu spät in
Kraft, deshalb gelte die alte Praxis noch. Weiteres Thema in der
Sendung: * Die Polizei darf bei Kontrollen Autos durchsuchen, aber
vor allem, wenn Gefahr droht oder ein Verdacht besteht. Nach einem
Gerichtsurteil überprüft die Polizei die internen Abläufe.
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