vor 3 Wochen

Gott in der Bundesverfassung: Ist das noch zeitgemäss?
«Im Namen Gottes des Allmächtigen» So beginnt seit 175 Jahren die
Bundesverfassung. Was früher eine Selbstverständlichkeit war –
jedes gewichtige Dokument begann so – wirkt heute wie aus der Zeit
gefallen. Sagen die einen. Andere wiederum möchten Gott ...
56 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Monaten
«Im Namen Gottes des Allmächtigen» So beginnt seit 175 Jahren die
Bundesverfassung. Was früher eine Selbstverständlichkeit war –
jedes gewichtige Dokument begann so – wirkt heute wie aus der Zeit
gefallen. Sagen die einen. Andere wiederum möchten Gott in der
Präambel nicht missen. Gott findet man in der Präambel der
Bundesverfassung. Ansonsten wird sein Name in keinem der 196
Artikel genannt. Die Religion wird ziemlich kurz abgefertigt: In
Artikel 15 geht es um die Glaubens- und Religionsfreiheit. Man kann
glauben, muss aber nicht. Man kann zu einer Religionsgemeinschaft
gehören, muss aber nicht. Wie Kirche und Staat zusammengehen, ist
Sache der Kantone. Auch das liest man in der Bundesverfassung.
Alles nüchtern und nachvollziehbar. Was wiederum die Frage
aufwirft, warum die Bundesverfassung, dieser ausgeklügelte
Schweizer Gesellschaftsvertrag, mit der Anrufung Gottes beginnt?
Auch in der revidierten Ausgabe von 1999. Passt «im Namen Gottes
des Allmächtigen» noch zur Bundesverfassung? Darüber diskutieren
Gäste mit Hörerinnen und Hörern in der Sendung Forum * Lisa Arnold,
Geschäftsführerin der Freidenkenden Schweiz * Peter Schneeberger,
Präsident der Freikirchen Schweiz * Rita Famos, Präsidentin der
evangelisch-reformierten Kirche Schweiz, ist für einen Teil der
Sendung zugeschaltet
Bundesverfassung. Was früher eine Selbstverständlichkeit war –
jedes gewichtige Dokument begann so – wirkt heute wie aus der Zeit
gefallen. Sagen die einen. Andere wiederum möchten Gott in der
Präambel nicht missen. Gott findet man in der Präambel der
Bundesverfassung. Ansonsten wird sein Name in keinem der 196
Artikel genannt. Die Religion wird ziemlich kurz abgefertigt: In
Artikel 15 geht es um die Glaubens- und Religionsfreiheit. Man kann
glauben, muss aber nicht. Man kann zu einer Religionsgemeinschaft
gehören, muss aber nicht. Wie Kirche und Staat zusammengehen, ist
Sache der Kantone. Auch das liest man in der Bundesverfassung.
Alles nüchtern und nachvollziehbar. Was wiederum die Frage
aufwirft, warum die Bundesverfassung, dieser ausgeklügelte
Schweizer Gesellschaftsvertrag, mit der Anrufung Gottes beginnt?
Auch in der revidierten Ausgabe von 1999. Passt «im Namen Gottes
des Allmächtigen» noch zur Bundesverfassung? Darüber diskutieren
Gäste mit Hörerinnen und Hörern in der Sendung Forum * Lisa Arnold,
Geschäftsführerin der Freidenkenden Schweiz * Peter Schneeberger,
Präsident der Freikirchen Schweiz * Rita Famos, Präsidentin der
evangelisch-reformierten Kirche Schweiz, ist für einen Teil der
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