HER mit dem Bürohund: Was Hundelieber jetzt wissen müssen

HER mit dem Bürohund: Was Hundelieber jetzt wissen müssen

Wer als Mensch überhaupt ein Herz hat, der liebt seinen Hund. Und möchte dieses wunderbare Geschöpf möglicherweise auch an den Arbeitsplatz mitnehmen, wo es für Entzücken beim Chef und im Kollegenkreis sorgen dürfte. Rechtlich ausgeschlossen...
17 Minuten

Beschreibung

vor 5 Monaten

Wer als Mensch überhaupt ein Herz hat, der liebt seinen Hund. Und
möchte dieses wunderbare Geschöpf möglicherweise auch an den
Arbeitsplatz mitnehmen, wo es für Entzücken beim Chef und im
Kollegenkreis sorgen dürfte. Rechtlich ausgeschlossen ist
Tierhaltung am Arbeitsplatz nicht. Jedoch bedarf die Haltung
eines „Bürohunds“ der Erlaubnis des Arbeitgebers. Dieser allein
hat das Hausrecht inne. So weit, so klar. Doch wie so häufig
steckt der Teufel auch in Sachen Bürohund im juristischen Detail.
Längst nicht jeder Chef nämlich ist ein Hundeliebhaber. Und auch
unter sonst umgänglichen Kollegen finden sich veritable
Hundehasser. Wie man diese möglichst frühzeitig wegbellt,
wegbeißt, endgültig in die Flucht schlägt, das erörtern die
Rechtsanwälte Frau Susanna Suttner aus München und Niklas
Pastille aus Berlin in diesem nicht nur für Hundehalter
instruktiven Podcast voller Tierliebe.


Themen in der heutigen Folge:


Kaum zu glauben für Hundeliebhaber: KEIN GESETZLICHER
ANSPRUCHauf Tierhaltung am Arbeitsplatz

Wie es dennoch klappt: ERLAUBNIS des Arbeitgebers, ggf. unter
BEDINGUNGEN

Dem Chef die Erlaubnis zur Tierhaltung ABLUCHSEN: Geht das?
Zur Bedeutung des WILLKÜRVERBOTS, der BETRIEBLICHEN ÜBUNG und des
arbeitsrechtlichen GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZES

Bürohund und Betriebsrat: Ein unschlagbares Duo? Was – falls
irgendetwas – unterliegt der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 1
BetrVG).



Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar
Arbeitsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br128

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