#663 - Höherer Sparerfreibetrag ab 2023

#663 - Höherer Sparerfreibetrag ab 2023

Sparerpauschbetrag steigt – Mehr Zinsen und Dividenden steuerfrei Der Sparerpauschbetrag steigt. Ab 2023 haben wir nun einen Freibetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende (bisher 801 Euro) und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare. Was ist zu...
10 Minuten

Beschreibung

vor 3 Monaten


Sparerpauschbetrag steigt – Mehr Zinsen und Dividenden
steuerfrei


Der Sparerpauschbetrag steigt. Ab 2023 haben wir nun einen
Freibetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende (bisher 801 Euro)
und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare.


Was ist zu tun?


Falls bereits ein Freistellungsauftrag gestellt wurde, ist
keine Aktivität erforderlich, da die Banken und Sparkassen die
vorliegenden Freistellungsaufträge prozentual erhöhen werden.
Wurde beispielsweise von einem Anleger ein Auftrag von 500 Euro
bei Kreditinstitut I und 301 Euro bei Kreditinstitut II
erteilt, wird das Kreditinstitut I den Auftrag auf 624,22 Euro
und das Kreditinstitut II auf 375,78 Euro automatisch erhöhen.


Selbstverständlich kann man auch eine neue Gewichtung vornehmen
und den Sparerpauschbetrag ab dem 1. Januar 2023 nach eigenen
Wünschen aufteilen. Dazu müssen jedoch alle bestehenden
Freistellungsaufträge entsprechend angepasst werden bzw., falls
bisher noch kein Freistellungsauftrag erteilt wurde, diese
erteilt werden.


Auf diese Weise wird vermieden, dass ein Teil der
Kapitalerträge aus Dividenden, Zinsen und Kursgewinnen an das
Finanzamt abgeführt werden und über die
Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden müssen.


Der Sparerpauschbetrag von dann bald 1.000 Euro steht jedem
Sparer oder Anleger zu. Die Abgeltungssteuer wird nur bei
Überschreitung der Erträge fällig. Der Steuersatz für die
Erträge liegt bei 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag,
für Kapitalerträge nach wie vor berechnet wird. Gegebenenfalls
kommt dann noch die Kirchensteuer hinzu.



 


Viel Spaß beim Hören,


Dein Matthias Krapp


 


 


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