Verjährung von Urlaubsansprüchen – Jetzt hat auch das Bundesarbeitsgericht geurteilt

Verjährung von Urlaubsansprüchen – Jetzt hat auch das Bundesarbeitsgericht geurteilt

Der EuGH hat dazu am 22.09.2022(C-120/21) entschieden, dass der Anspruch von Beschäftigten auf bezahlten Urlaub zwar grundsätzlich einer dreijährigen Verjährung unterliegen könne; allerdings müssen Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die...
14 Minuten

Beschreibung

vor 5 Monaten

Der EuGH hat dazu am 22.09.2022(C-120/21) entschieden, dass der
Anspruch von Beschäftigten auf bezahlten Urlaub zwar
grundsätzlich einer dreijährigen Verjährung unterliegen könne;
allerdings müssen Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die
Arbeitnehmer den Urlaub wahrnehmen können. Das bedeutet, dass
derArbeitgeberden Arbeitnehmer in die Kenntnis über
Urlaubsansprüche setzenund auffordern muss,den Urlaub zu nehmen.
Macht er das nicht, dann kann sich der Arbeitgeber nicht auf
eineVerjährung berufen.Das bedeutet, dass auch Urlaubsansprüche
die 10 Jahre oder länger zurückliegen noch geltend gemacht werden
können. Alles zum aktuellen Urteil, im heutigen Podcast zusammen
mit der Volljuristin Sandra Becker und der Rechtsanwältin Lina
Goldbach


Themen in der heutigen Folge:


Was war passiert? / Die Ausgangslage

Warum musste jetzt das BAG noch entscheiden?/
Entscheidungskompetenz des BAG

Um was ging es in dem Streit?/ Sach-und Streitstandvor dem
BAG

Und was heißt das jetzt?/ Die Zusammenfassung



Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar
Betriebsverfassungsrecht Teil
1: https://www.waf-seminar.de/br163

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