Klassiker der Rechtsprechung: BAG auf Krawallkurs

Klassiker der Rechtsprechung: BAG auf Krawallkurs

Vertrauensvolle Zusammenarbeit?“ Aber sicher. Doch bereits in den achtziger Jahren hat das Bundesarbeitsgericht erkannt: Die betriebliche Mitbestimmung ist nichts für Feiglinge. Niemand jedenfalls zwingt den Betriebsrat zu einer...
17 Minuten

Beschreibung

vor 10 Monaten


Vertrauensvolle Zusammenarbeit?“ Aber sicher. Doch bereits in
den achtziger Jahren hat das Bundesarbeitsgericht erkannt: Die
betriebliche Mitbestimmung ist nichts für Feiglinge. Niemand
jedenfalls zwingt den Betriebsrat zu einer
„Säusel“-Mitbestimmung. Es darf vielmehr „zur Sache“ gehen. Das
Gericht nannte es eine „arbeitnehmerorientierte Tendenz der
Interessenvertretung“ (BAG v. 21.4.1983 –6 ABR 70/82 Rn. 36),
zu der der Betriebsrat aufgerufen sei. Was das im Einzelnen
bedeuten kann, erörtern die Rechtsanwälte Arne Schrein und
Niklas Pastille anhand aktueller Streitfragen der
vertrauensvollen Zusammenarbeit


Themen in der heutigen Folge:


So viel ist klar: Der Betriebsrat schuldet keine
„Friedhofsruhe“

Sachliche falsche und dramatisch abwertende Behauptungen:
Immer Unzulässig!

NEU: Wann ist eine Anschuldigung „haltlos“? (LAG
Hess.14.1.2022 –9 TaBV 34/12 Rn. 39



Seminarempfehlung aus dem
Podcast:Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2
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