Fenster 23: Wie die Steuer bei Wertpapiergeschäften zuschlägt

Fenster 23: Wie die Steuer bei Wertpapiergeschäften zuschlägt

4 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Grundsätzlich werden Erträge aus der Geldanlage mit der
Kapitalertragsteuer, kurz KESt endbesteuert. Der Broker oder die
Bank führen für Dich die Steuer automatisch ab, Du musst Dich als
Anleger nicht weiter darum kümmern. Es sei denn, die Bank oder
der Broker haben in Österreich keine steuerliche Vertretung, was
die Neobroker nicht haben. Dann muss man selbst mit dem Fiskus
abrechnen. Die Neobroker unterstützen Dich bei der
 Steuerberechnung mit Daten.


Während Erträge auf dem Sparbuch mit 25 Prozent besteuert werden
fällt bei allen anderen Kapitalerträgen der erhöhte Steuersatz
von 27,5 Prozent an und das unabhängig davon, wie lange man ein
Wertpapier hält. Das betrifft Kupon- und Zinszahlungen von
Anleihen und anderen Schuldverschreibungen ebenso wie
Dividendenzahlungen, Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren
und Einkünfte aus Derivaten. Besteuert werden auch die Erträge
aus Investmentfonds, das sind Ausschüttungen oder
ausschüttungsgleiche Erträge. Wurden bei ausländischen Papieren
im Ausland schon Steuern auf Dividenden bezahlt, werden davon
maximal 15 Prozent in Österreich angerechnet. Der heimische
Fiskus schlägt dann nochmals die Differenz zwischen 27,5 und 15
Prozent drauf. Die ausländische, zu viel bezahlte KESt kann man
bei den Finanzämtern im Ausland kompliziert zurückfordern, was de
facto kaum ein Privatanleger macht.


Ein kleines Trostpflaster ist, dass man Kapitalerträge mit
Wertpapierverlusten, die man im selben Jahr gemacht hat
aufrechnen kann. Daher sollte man gerade zu Jahresende noch
einmal sein Depot durchforsten, ob es vielleicht Depotleichen
gibt, die man ohnedies loswerden wollte. Man kann aber auch
Aktien oder ETFs, an die man weiterhin glaubt, mit Verlust
verkaufen und zum selben Betrag wieder kaufen und so mit den
realisierten Verlusten in diesem Jahr die zu besteuernden Erträge
schmälern. Bei gemanagten Fonds sollte man hier erst prüfen, ob
sich das rechnet, da in der Regel beim Kauf ein Ausgabeaufschlag
fällig wird. Bei der Bank oder dem Broker erhält man dann
wiederum automatisch eine Steuergutschrift über die realisierten
Verluste. Vorausgesetzt man macht die Verluste und Gewinne auf
demselben Depot. Hat man mehrere Depots und macht auf dem einen
Gewinne und auf dem anderen Verluste oder hat die Depotbank
keinen steuerlichen Vertreter oder führt man ein
Gemeinschaftsdepot, dann muss man den Gewinn- und
Verlustausgleich über die Einkommensteuererklärung wieder selbst
in die Wege leiten. Apropos Weg: Wir nähern uns Weihnachten und
damit dem Ende des Börsenminute-Adventkalenders. Im letzten
Fenster 24 geht es zusammenfassend nochmals um den richtigen
Anlagemix für Deinen Vermögensaufbau.


Rechtlicher Hinweis: Für Verluste, die aufgrund von getroffenen
Aussagen entstehen, übernehmen die Autorin, Julia Kistner und die
DADAT Bank keine Haftung.


Musik und Sound Rechte:
https://www.geldmeisterin.com/index.php/bm-sound-musik-rechte/


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