„Wer jetzt verschleppt, wird härter rangenommen“

„Wer jetzt verschleppt, wird härter rangenommen“

Prof. Dr. Georg Bitter über die neue Norm des § 15b InsO
44 Minuten
Podcast
Podcaster
Der Restrukturierungspodcast mit Dr. Christian Heintze und Heiko Schaefer

Beschreibung

vor 1 Jahr

Mit Prof. Dr. Georg Bitter diskutieren wir die höchst
praxisrelevante Norm des neuen § 15b InsO. Dabei steigen wir mit
der Frage ein, was nach der Streichung des „shift of duties“ für
die Ausrichtung des Handelns der Organe an den
Gläubigerinteressen noch übrig geblieben ist. Wir erfahren, warum
das neue Gesetz nach dem Ablauf der Antragsfrist keine Gnade mehr
walten lässt; hören aber auch,  warum vielleicht doch noch
ein wenig Licht am Ende des Tunnels bleibt. Wenn auch nur auf der
Rechtsfolgenseite.


Wir steigen mit Prof. Bitter tiefer ein, zu der Frage; welche
Zahlungen sind wann noch erlaubt? Wie ist der Sorgfaltsmaßstab in
der vorläufigen Insolvenzverwaltung im Vergleich zur vorläufigen
Eigenverwaltungsverfahren zu bewerten? Und gibt es da überhaupt
einen Unterschied? Und zu § 15b Abs. 8 InsO sind wir mit Prof.
Bitter für die Beratungspraxis einer Meinung, nämlich dass eine
analoge Anwendung von § 15b Abs. 8 InsO für Arbeitnehmeranteile
eher nicht zu empfehlen ist.

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