
BetriebsratHEUTE - Freistellung: Was Betriebsräte zu dem Thema wissen sollten
Die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung ist bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt einzubeziehen. Außerdem: Was gibt’s neues bei der Nordsee?
16 Stunden 13 Minuten
Beschreibung
vor 4 Jahren
Die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung ist bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt einzubeziehen. Außerdem: Was gibt’s neues bei der Nordsee? Die Themen für Heute Was ist so neu an der Entscheidung? Wie lag der Fall hier? Was versteht man unter einer Freistellung? Widerruflich? Unwiderruflich? Wann kann der Arbeitgeber einseitig freistellen? Freistellung auf Grund Vereinbarung möglich? Update: Anfechtung der BR-Wahlen bei der Fischrestaurantkette
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