
BetriebsratHEUTE - Ausgeliehen: 18 Monate nach der AÜG-Reform
Die Überlassungsobergrenze von 18 Monaten greift erstmals zum 01. Oktober 2018. Erfahren Sie hier, was dies für Ihre Leiharbeitnehmer bedeutet.
16 Stunden 3 Minuten
Beschreibung
vor 4 Jahren
Die Überlassungsobergrenze von 18 Monaten greift erstmals zum 01. Oktober 2018. Erfahren Sie hier, was dies für Ihre Leiharbeitnehmer bedeutet. Die Themen für Heute Was ist Arbeitnehmerüberlassung? Gibt es Ausnahmen? Was passiert bei Nichteinhaltung? Die Festhaltenserklärung Ist ein erneuter Einsatz möglich? Die Rolle des Betriebsrats im Entleiher-Betrieb
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