Absinth - Wüste Welle 14.02.08 19:48 Uhr
Audio Jenische, Sinti und Roma in der Schweiz - Antiziganismus (Serie 269: ABSINTH)
In diesem Interview spreche ich mit Thomas Huonker von der Gesellschaft für bedrohte Völker über die Geschichte der Jenischen in der Schweiz. Den Jenischen wurden in der Schweiz bis in die 80er die Kinder weggenommen, um diese Volksgruppe systematisch zu zerstören. Die Kinder kamen meist ins Heim und wurden dort häufig schlimm misshandelt. Ebenfalls bis in die 80er Jahre hinein wurden in der Schweiz zahlreiche jenische Frauen zwangssterlisiert.
Die Jenischen wurden auch im III. Reich verfolgt und umgebracht. Der Völkermord an den Jenischen wird bis heute von der Bundesregierung in Berlin nicht anerkannt.
In diesem Interview spricht Thomas Huonker auch über das Schicksal der Sinti und Roma in der Schweiz. Diese wurden zu Zeiten des Nationalsozialismus häufig von der Schweiz in das III. Reich ausgewiesen. Die Schweiz verfolgte lange Zeit eine besonders rigide Politik der Ausweisung von Sinti und Roma ins benachbarte Ausland.
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Sinto (Gast) 28.11.11 18:13 Uhr
Als nationale Minderheit oder als Volksgruppe sind Jenische in keinem europäischen Staat anerkannt.
Eine besondere Situation besteht in der Schweiz. Die „Fahrenden“ mit Schweizer Staatsbürgerschaft sind mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten seit 1998 als nationale Minderheit anerkannt.
Sinto (Gast) 28.11.11 18:26 Uhr
Jenische wurden vielfach ausgegrenzt, verfolgt und auch in Konzentrationslager verschleppt. Sinti und Roma hingegen wurden Opfer einer systematischen Vernichtungspolitik im gesamten nationalsozialistischen Macht- und Einflussbereich, und zwar vom Säugling bis zum Greis. Selbst Personen, die die NS-Rasseforscher auf der Grundlage ihrer menschenverachtenden Ideologie als so genannte „Achtelzigeuner“ einordneten, wurden in die Todeslager verschleppt oder in selteneren Fällen zwangssterilisiert (was lediglich eine alternative Variante des Völkermords darstellt, denn das Ziel der biologischen Auslöschung war dasselbe). Ein eindrucksvoller Beleg für die Totalität des nationalsozialistischen Vernichtungswillens gegenüber den Sinti und Roma ist die Tatsache, dass sogar Heimkinder als „Zigeuner“ oder „Zigeunermischlinge“ zentral erfasst und nach Auschwitz deportiert wurden. Nicht einmal Adoptivkinder, die in „arischen“ Familien aufwuchsen, bei denen man aber eine „zigeunerische“ Abstammung ausgemacht hatte, blieben verschont.
Bei der Verfolgung der Jenischen im Nationalsozialismus handelt es sich sicherlich um ein großes Unrecht, und die Opfer verdienen Anerkennung. Es handelt sich aber nicht um einen „Holocaust“, also um einen zentral geplanten und auf umfassende Vernichtung zielenden Genozid, wie dies einzelne Verbandsvertreter fälschlich behaupten. In der historischen Literatur sind einzelne Beispiele aufgeführt, dass Menschen als „Zigeunermischlinge“ deportiert und ermordet wurden, obwohl sie sich selbst als Jenische betrachtet und zum Teil sogar gegen ihre Einordnung als „Zigeunermischlinge“ durch NS-Rassebiologen protestiert haben. Diese Menschen sollten ausgelöscht werden, weil sie nach der Logik der nationalsozialistischen Rassenideologie und in den Augen der Verfolgungsorgane als „Zigeuner“ bzw. „Zigeunermischlinge“ galten. Bei der „Rassendiagnose“ war nicht das persönliche Bekenntnis der Betroffenen entscheidend, sondern die Definitionsmacht oblag allein den Tätern und ihren wissenschaftlichen Helfershelfern. Dies ist ein Kennzeichen der „rassischen“ Verfolgung im „Dritten Reich“ überhaupt und galt in gleicher Weise für die jüdischen Opfer. Wie dargelegt wurde, hat die für die Exekution der Vernichtungspolitik verantwortliche SS-Führung, allen voran Himmler, keinen Aufwand gescheut, Sinti und Roma gemäß einer rassenbiologischen Definition vollständig zu erfassen. Zu diesem Zweck wurde eigens ein wissenschaftlicher Apparat etabliert, der den Völkermord nicht nur ideologisch begründete, sondern mit der Erstellung Tausender „Rassegutachten“ auch eine wesentliche Voraussetzung für dessen praktische Durchführung schuf.
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