SWR1 Radioreport Recht 24.08.10 20:30 Uhr

SWR1 Radioreport Recht

Audio Geld und Liebe -

Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal in den Alltag der ganzen Gesellschaft eingewirkt. Mit dem jüngsten Beschluss zur Erbschaftssteuer von Schwulen und Lesben hat das Gericht erneut die eingetragene Lebenspartnerschaft auf- und die Ehe abgewertet. Hinterbliebene einer Homo-Ehe dürfen demnach steuerlich nicht schlechter gestellt werden als Hetero-Eheleute. Ist das ein Signal für weitere Gleichstellungen, etwa beim Ehegattensplitting oder der gemeinsamen Kinderadoption? Zweiter Fall: Wenn Kinder zu viel verdienen ... Dann darf der Staat dieses Einkommen auf das Kindergeld anrechnen. Pech für einen volljährigen in Ausbildung befindlichen Sohn und seinen lieben Papa: der Bub verdiente 4,34 Euro zu viel - im Jahr! Das ganze Kindergeld war futsch; und das ist auch gerecht so, sagt Karlsruhe, denn eine fixe Höchstgrenze diene der Verwaltungsvereinfachung.
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