SWR1 Radioreport Recht 03.08.10 20:30 Uhr
Audio Unter Beobachtung - Die Linke und der Verfassungsschutz
Jetzt hat's der der Linke-Politiker Bodo Ramelow schriftlich. Der Verfassungsschutz darf ihn und seine Partei ins Visier nehmen. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt seine "offene Beobachtung" erlaubt, weil Teilen seiner Partei Umsturzabsichten nachgesagt werden. Doch was heißt eigentlich "offene Beobachtung"? Will man etwa mit einem Pressespiegel evtl. Ramelows verborgenen Absichten nachspüren? Oder zeigt sich hier der Verfassungsschutz als eine Art kapitalistischer Stasi?
Am anderen Ende des politischen Spektrums streitet sich wiederum die NPD mit vielen Städten um Veranstaltungslokale. Kürzlich etwa um den Rathaussaal in Berlin-Reinickendorf: Die Berliner Verwaltungsrichter haben ihnen jetzt die Saaltüren geöffnet.
Die wehrhafte Demokratie im Jahr 2010: Der renommierte Parteirechtsexperte Prof. Martin Morlok bezieht Position.
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