SWR1 Radioreport Recht 11.05.10 22:30 Uhr
Audio Tödliche Geschäfte:
Clevere Geschäftsleute wissen es seit Jahrzehnten: Wer die aktuellen Todesanzeigen studiert, der findet potentielle Kunden. Beispiel: Beerdigungsunternehmer und Steinmetze. Kurz nach Erscheinen der Anzeige flattern den Hinterbliebenen deshalb unaufgefordert entsprechende Angebote ins Haus. Der Bundesgerichtshof hat jetzt geklärt, dass die Firmen zumindest eine gewisse Schamfrist einhalten müssen. Vor einiger Zeit haben die Bundesrichter den Verkauf von virtuellen Grabmälern im Internet als strafbaren Betrug eingestuft. Radioreport Recht fragt aber nicht nur nach den rechtlichen Grenzen des Geschäfts mit dem Tod, sondern beleuchtet auch die moralische Seite.
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