SWR1 Radioreport Recht 01.06.10 22:30 Uhr
Audio Diskriminierung am Arbeitsplatz:
Als das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" im Jahre 2006 in Kraft trat, prophezeiten Arbeitgeber und konservative Journalisten eine wahre Prozessflut. Die Zahl der Klagen gegen eine Diskriminierung wegen der Rasse, des Geschlechts, der Religion, des Alters oder der sexuellen Identität hält sich bislang aber eher in Grenzen. Mehrere Musterfälle hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt jetzt dem Europäischen Gerichtshof zur Beurteilung vorgelegt. Da geht es unter anderem um die Einstufung in Lohngruppen je nach Alter. Jüngere Arbeitnehmer fühlen sich deshalb diskriminiert. Warum legt das BAG die Fälle dem EuGH vor? Welche Rolle spielt dabei das Bundesverfassungsgericht? Welche Erfahrungen haben die Richter am Bundesarbeitsgericht mit dem europäisch inspirierten Gesetz gemacht? Wie stehen die Gewerkschaften dazu?
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